WIR BITTEN UM BEACHTUNG:
Die WHO erklärte den COVID-19-Ausbruch am 12. März 2020 zur Pandemie. Bei Lieferverträgen kann es aus diesem Anlass zu Leistungsbeeinträchtigungen durch das Coronavirus kommen. Dies haben wir leider nicht in der Hand. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Liefertermine (auch bei Aufträgen nach dem 12.03.20) nicht verbindlich sind und Lieferverzug, Verzugsschäden oder Schadensersatzforderungen generell ausgeschlossen sind, sofern diese auf die o. g. Pandemie und deren Folgen zurückzuführen sind (siehe hierzu auch unsere AGB´s). Dies gilt auch für neue Aufträge, die nach dem 12. März 2020 mit uns abgeschlossen wurden und werden.